Im Ausland zum Zahnarzt – was ist zu beachten?
Wenn ich im Ausland zum Zahnarzt muss, gilt es einiges zu beachten. In erster Linie geht es am Ende um Kosten und Erstattung durch die Krankenkasse. Und darum, welche Voraussetzungen notwendig sind, damit unter dem Strich möglichst viel Geld wieder zurück in die Urlaubskasse fließt.
Die Urlaubszeit birgt im Falle von plötzlichen Zahnschmerzen, einem Unfall oder z.B. bei einem abgebrochenen Zahn immer ein gewisses Risiko. Im letzten Beitrag
URLAUB: WAS TUN IN DER NOT, WENN DER ZAHNARZT FERN IST?
ging es darum, wie ich mir selbst helfen kann? Was ich tun kann, wenn es weit und breit gar keinen Zahnarzt gibt? Was ich z.B. in meiner Reiseapotheke auf einer Weitwanderung dabeihaben sollte.
Im heutigen Beitrag soll nicht die Zahnarztsuche das Problem sein. Nehmen wir an, Sie verbringen Ihre 3 Wochen Sommerurlaub irgendwo an der Adria oder in einer Ferienwohnung in Kroatien. Da ist es wahrscheinlich nicht das große Problem, einen Zahnarzt zu finden.
Aber worauf kommt es jetzt an?
Das Recht auf Behandlung durch einen Zahnarzt im Ausland.
Besser müsste man sagen: Das Recht auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse. Und hierbei ist es egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: In Deutschland Krankenversicherte haben ein Recht auf Kostenerstattung bei zahnärztlichen Behandlungen in der EU, im europäischen Wirtschaftsraum, also z.B. in Norwegen und natürlich in der Schweiz.
Anders ausgedrückt, dieses Recht ist die Möglichkeit, sich die Kosten ganz oder teilweise von Ihrer Versicherung erstatten zu lassen.
Wie gut Ihnen das gelingt, hängt davon ab, ob Sie alles richtig machen.
Kostenübernahme für gesetzlich Krankenversicherte bei Zahnarztbesuchen im Ausland
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, damit Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Ihr erstes Problem ist:
Sie benötigen eine Rechnung in deutscher Sprache. Haben Sie die nicht, müssen Sie sie übersetzen lassen und zwar auf Ihre Kosten.
Und Ihr zweites Problem:
Die Kosten der Behandlung könnten höher sein, als der Betrag, den Ihre Kasse übernimmt.
Die intelligente Lösung:
Lassen Sie sich doch einfach die Behandlung im Vorfeld von Ihrer Krankenkasse genehmigen. Stellen Sie sich vor, der behandelnde Zahnarzt am Urlaubsort schickt die Abrechnung direkt an Ihre Krankenversicherung und Sie haben keine Schwierigkeiten mit eventuellen Übersetzungskosten für die Rechnung. Problem vom Hals und beschwerdefrei in den weiteren Urlaub.
Die Alternative:
Sie gehen erstmal in Vorleistung. Heißt, die Kosten der Behandlung vorschießen. Was bedeutet, dass es jetzt auch an Ihnen hängt, Ihr Geld wiederzubekommen. Also Rechnung bei der Krankenkasse in Deutschland einreichen, auf korrekte Übersetzung der Rechnung achten und das Risiko tragen, dass auch alles erstattet wird.
Wenn Sie mich fragen, die erste Alternative ist deutlich stressfreier und urlaubstauglicher.
Wichtig: Ist für Ihre Behandlung ein Zahnersatz notwendig, brauchen Sie in jedem Fall vor Behandlungsbeginn eine Zustimmung Ihrer Krankenkasse, wenn die Kosten übernommen werden sollen.
Ist die Kostenübernahme für den Zahnarzt im Ausland für privat Versicherte besser?
Grundsätzlich kann man diese Frage nicht pauschal beantworten. Besser im Sinne von vollständiger oder umfassender ist bei privat Versicherten immer einer Frage des individuellen Tarifs. Deshalb ist es in diesem Fall eine gute Entscheidung, sich vor der Behandlung mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Dann kennen Sie den Leistungsumfang, den die Kasse übernimmt.
Achten Sie beim Zahnarzt im Ausland auf klare Vereinbarungen
Bei einer Behandlung beim ausländischen Zahnarzt schließen Sie quasi einen Vertrag ab. Im Endeffekt ist die Reparatur eines Zahnes vergleichbar mit der Reparatur Ihres Autos in einer Werkstatt.
Bevor Ihr Auto auf die Bühne kommt und die Mechaniker loslegen, erhalten Sie normalerweise einen Kostenvoranschlag über die Reparaturkosten. Weiterhin bewegt sich Ihre Werkstatt in der Regel in einem gesetzlichen Rahmen für eine eventuelle Gewährleistung.
Im Endeffekt ist es bei Ihrer Zahnbehandlung nicht anders. Also kein Behandlungsbeginn ohne schriftlichen Kostenvoranschlag und genaue Abklärung des Behandlungsumfangs. Optimal ist es, wenn die Gewährleistung nach deutschem Recht festgelegt werden kann.
Eine Besonderheit bei Zähnen ist noch die Frage einer eventuellen Nachsorge. Kann das ggf. nach Ihrem Urlaub ein deutscher Zahnarzt machen oder müssen Sie nochmal wiederkommen?
Was ist beim Zahnarzt im Ausland noch wichtig?
Ganz hilfreich ist es, wenn Sie sich eine Praxis am Urlaubsort suchen, in der jemand deutsch spricht. Das hilft ungemein bei der Aufklärung, der Besprechung von Risken oder der Information über Vorerkrankungen.
Nicht zu unterschätzen ist auch eine lückenlose schriftliche Dokumentation. Was in Deutschland selbstverständlich ist, kann im Ausland ganz anders sein. Wenn Untersuchungsergebnisse, Diagnosen, Therapien und verwendete Materialien gut dokumentiert sind, erleichtert das nicht nur die Nachsorge in Deutschland, sondern hilft ebenso bei der Klärung von Komplikationen und letztendlich auch bei der Kostenerstattung.
Wie finde ich einen passenden Zahnarzt im Ausland?
Also den, der deutsch spricht, mich gut berät, schonend behandelt, ausgezeichnet dokumentiert und möglichst direkt mit meiner Krankenkasse abrechnet?
Ihre Krankenkasse ist in dieser Beziehung nicht untätig. Die möchte ja auch reibungslose Abläufe und wenig Stress. Folglich gibt es oftmals Listen von Zahnärzten und Kliniken im Ausland. Hier wurde meist die Qualität überprüft und manchmal gibt es sogar Verträge. Ein übrigens nicht zu unterschätzender Service Ihrer Krankenkasse. Jedenfalls im Hinblick auf einen entspannten Urlaub. Fragen Sie hierzu einfach mal direkt bei Ihrer Kasse nach.
Für Sie zusammengefasst, damit Ihr Urlaub erholsam bleibt:
- Klären Sie eine Erstattung durch Ihre Krankenversicherung vor der Behandlung und achten Sie auf besondere Regelungen für Zahnersatzbehandlungen.
- Unser Zusatztipp: auch die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung gehören ggf. zu den Gesamtkosten Ihrer Behandlung.
- Keine Behandlung ohne vorherigen Kostenvoranschlag und Klärung der Gewährleistung und Weiterbehandlung bzw. Nachsorge in Deutschland.
- Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach der Liste an Zahnärzten und Zahnkliniken im Ausland, mit denen bereits Kooperationen bestehen.
SOLO-PROPHYLAXE IN UNSERER ZAHNARZTPRAXIS
Besser ist es natürlich immer, wenn Sie im Urlaub sorgenfrei sind und einen Zahnarzt im Ausland überhaupt nicht benötigen. Dazu können Sie vorbeugen.
Unsere Patienten, die regelmäßig zur Kontrolle kommen und Solo-Prophylaxe zur Vorbeugung anwenden, haben eine sehr große Chance, ohne einen Zahnarztbesuch auszukommen.
Sie kennen SOLO-Prophylaxe noch nicht? Hier finden Sie unsere aktuellen Vortragstermine. Übrigens: Eine Untersuchung mindestens vier Wochen vor Reiseantritt stellt sicher, dass auch noch behandelt werden kann. Falls Sie noch einen Termin brauchen, klicken Sie hier:
Wo auch immer Sie die schönsten Wochen des Jahres verbringen: Unser Team der Praxis Dr. Wunderlich, Ihrer Praxis für Zahngesundheit wünscht Ihnen einen erholsamen Urlaub und natürlich eine zahnschmerzfreie Zeit.
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