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  • Digitale Versorgung Gesetz Zahnarzt Wunderlich München

Ist digitale Versorgung patientenfreundlich?

Unser Gesundheitsminister meint ja.  Und so wird das DVG, das Digitale-Versorgungsgesetz im Januar 2020 in Kraft treten, denn der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Was bedeutet dieses „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ jetzt aber für Patienten genau? Wir bringen etwas Licht ins Dunkel.

Das sagt der Gesundheitsminister zur digitalen Versorgung

„Wir nutzen digitale Angebote, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten besser zu machen und die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte einfacher. Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass digitale Anwendungen und sinnvolle Apps schnell und sicher in die Versorgung kommen. Daher gibt es für die Patienten ab 2020 gesunde Apps auf Rezept. Außerdem sollen künftig auch Apotheken und Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Hebammen, Physiotherapeuten und die Pflege bekommen die Möglichkeit dazu. Ich bin überzeugt: Digitale Versorgung ist patientenfreundlich.“

Digitale Versorgung bedeutet Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden und mehr

Im Sport und Fitnessbereich ist es bereits vollkommen normal. Eine Health-App dokumentiert verschiedene gesundheitliche Werte, E-Health ist mittlerweile fester Bestandteil jedes modernen Fitness-Studios und dein Handy ist selbstverständlich auch dein täglicher Schrittzähler, wenn nicht sogar dein Personal Coach.

Irgendwie naheliegend, dass das Gesundheitswesen nachzieht. Oder nachziehen muss?

Da steckt eine Menge drin in dem kurzen Zitat des Gesundheitsministers.

Eine App auf Rezept bedeutet ja, dass diese für den Patienten einen nachweislichen gesundheitlichen Mehrwert bieten muss, damit sie verordnungsfähig ist. Natürlich heißt das auch auf der Patientenseite, dass ohne Smartphone nichts mehr geht. Auch der technisch weniger versierte oder interessierte Patient wird sich über kurz oder lang ans digitale Zeitalter anpassen müssen vom Onlinebanking bis hin nun auch zum Gesundheitswesen.

Digitale Versorgung braucht Telematikinfrastruktur

So heißt das Zauberwort. Ein Überbegriff für ein System, bei dem künftig auf Anbieterseite alle dabei sein sollen, Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Physiotherapeuten, Pflegeeinrichtungen und natürlich auch wir Zahnärzte. Ein „sicheres“ Datennetz im Gesundheitswesen soll diese Vernetzung ermöglichen. Eine Voraussetzung auch für die Durchführung und Abrechnung von Online-Sprechstunden.

Nun, wir Zahnärzte müssen zum Behandeln immer noch den Patienten physisch vor uns sitzen haben und profan gesagt in den Mund gucken. Denkbar ist aber sicherlich, bestimmte Aufklärungs- und Beratungsleistungen auch als Online-Sprechstunde durchzuführen.

Wesentliche Inhalte des Digitale-Versorgung-Gesetzes nach Angaben des BMG

  • Ärzte können künftig digitale Anwendungen verschreiben.

    Z.B. Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck.
    Damit Patienten Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein zügiger Zulassungsweg geschaffen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft in einer ersten Stufe Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Sie werden dann ein Jahr lang von der Krankenkasse erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.

  • Leistungserbringer sollen sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen.

    Es soll Verlässlichkeit für Patientinnen und Patienten hergestellt werden. Apotheken müssen sich bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 anschließen lassen. Für Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen, wird der Honorarabzug von bislang 1 Prozent ab dem 1. März 2020 auf 2,5 Prozent erhöht. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen. Die Kosten hierfür werden erstattet.

  • Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig auf ihrer Internetseite über Videosprechstunden informieren.

    Patientinnen und Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, leichter finden. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde kann jetzt auch im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen.

  • Papier im Gesundheitswesen wird abgelöst durch digitale Lösungen.

    Bislang erhalten Ärztinnen und Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Die Selbstverwaltung wird beauftragt, das zu ändern. Außerdem haben Ärztinnen und Ärzte künftig mehr Möglichkeiten, sich auf elektronischem Weg mit Kollegen auszutauschen. Wer einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, kann das auch auf elektronischem Wege tun. Außerdem können künftig auch Heil- und Hilfsmittel auf elektronischem Weg verordnet werden.

  • Patientinnen und Patienten sollen möglichst schnell von innovativen Versorgungsansätzen profitieren.

    Darum wird der Innovationsfond um fünf Jahre mit 200 Millionen Euro jährlich verlängert. Und es wird dafür gesorgt, dass erfolgreiche Ansätze schnell in die Versorgung kommen.

Auch unser Zahnarztberuf bleibt interessant, wir sind gespannt.

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Bildnachweis: composita auf Pixabay

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