Corona-Pandemie – Maßnahmen meiner Zahnarztpraxis
Während China glaubt, die Corona-Pandemie fest im Griff zu haben und bereits am Neustart des Handels arbeitet, häufen sich in Italien weiterhin die Todesfälle. In Deutschland liegt das öffentliche Leben nahezu lahm. Ein neuer Wortschatz nimmt Gestalt an, wir reden von Corona-Krise, von Social-Distancing, von Lockdown und Shutdown. Keiner von uns hätte geglaubt, dass es so schnell um Quarantäne bis hin zu Ausgangssperren geht. Selbst Covid-19 können mittlerweile die Kleinsten buchstabieren.
Immerhin halten sich die Todesfälle in Deutschland noch in Grenzen. Optimistische Stimmen reden bereits davon, dass die eingeleiteten Maßnahmen greifen, Deutschlands Kurve würde gegenüber der Italiens flacher verlaufen. Machen wir uns jedoch nichts vor, flacher bedeutet dann immer noch exponentiell. Es wird auch bei uns vermutlich noch deutlich schlimmer werden.
Was bedeutet die Corona-Krise für die Zahnarztpraxis?
Ärzte dürfen und sollen weiter behandeln. Gilt dies auch für Zahnärzte?
Nicht wenige Stimmen warnen, gerade auf dem Zahnarztstuhl drohe eine besondere Gefahr zur Ausbreitung des Coronavirus. Verbunden mit der Empfehlung, die Praxis nur für Notfälle zu öffnen. Eine klare Anweisung der Bundeszahnärztekammer dazu gibt es allerdings nicht. Nach Ansicht des Robert Koch-Instituts besteht kein Infektionsrisiko beim Zahnarzt, wenn alle Schutzvorkehrungen eingehalten werden.
Allerdings haben inzwischen zahlreiche Zahnarztpraxen der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung mitgeteilt, dass sie aufgrund fehlender persönlicher Schutzausrüstung (Mundschutz, Handschuhe) beziehungsweise Desinfektionsmittel sowie wegen Ausfällen beim Praxispersonal bereits jetzt oder in Kürze nicht mehr behandlungsfähig sind. Gleichzeitig haben viele Kollegen erklärt, dass sie weiterhin für die Behandlung von Schmerzpatienten zur Verfügung stehen.
Für uns, die Zahnarztpraxis Dr. Wunderlich, haben wir beschlossen, die Praxis vorerst für die nächsten Wochen zu schließen, ab 26.3. bis einschließlich 20.4.2020
Jeder Schmerzpatient findet auch während der Corona-Pandemie einen Zahnarzt
Aufgrund der Corona-Pandemie richtet die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) einen zahnärztlichen Notdienst unter der Woche ein – zusätzlich zum laufenden Praxisbetrieb.
Alle Zahnarztpraxen, die behandlungsfähig sind, können bzw. werden daran teilnehmen. Wir bitten unsere Patienten, solange unsere Praxis geschlossen hat, eine der Praxen aufzusuchen, die sich für den Notdienst unter der Woche gemeldet hat.
Eine von der KZVB erstellte Liste wird voraussichtlich ab Montag, 23. März 2020, auf https://kzvb.de zu finden sein.
Auch der zahnärztliche Notdienst am Wochenende, den Sie auf https://notdienst-zahn.de finden, wird weiter aufrechterhalten.
Folgen Sie während der Corona-Pandemie dem Appell der Landeszahnärztekammer
Der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer und Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns appelliert an die Patienten, derzeit nur unaufschiebbare Behandlungen durchführen zu lassen.
Auch wenn das Robert Koch-Institut kein Infektionsrisiko beim Zahnarzt bei Einhaltung der Schutzvorkehrungen sieht, sollten dennoch die Sozialkontakte auf ein Mindestmaß reduziert werden. Also auch alle aufschiebbaren Zahnarztbesuche. Was aufgeschoben werden kann, entscheiden eigenverantwortlich der Behandler und der Patient.
So verhalten Sie sich beim Notdienst richtig
- Vereinbaren Sie bitte im Falle von Zahnschmerzen vor einem Zahnarztbesuch unbedingt telefonisch einen Termin, um die Kontakte im Wartezimmer auf ein Minimum zu reduzieren.
- Bitte teilen Sie dem Zahnarzt vor der Behandlung mit, ob sie grippeähnliche Symptome haben oder Kontakt zu mit dem Coronavirus Infizierten hatten. Besonders hier ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung von größter Wichtigkeit.
- Bitte belasten Sie die Notdienstpraxen nicht mit aufschiebbaren Behandlungen. Der zahnärztliche Notdienst ist ausschließlich für Schmerzpatienten gedacht. Angesichts der Corona-Epidemie bittet die KZVB darum, das wirklich zu berücksichtigen.
Mit der SOLO-Prophylaxe überstehen Ihre Zähne problemlos die Corona-Pandemie
Vermutlich werden viele unserer Patienten während der Corona-Krise keine Zahnschmerzen oder akute Probleme haben. Für die häusliche Prophylaxe sind Sie als Anwender der SOLO-Prophylaxe jetzt auf der sicheren Seite und kommen auch eine Weile ohne Zahnarzt aus. Die SOLO-Prophylaxe befähigt unsere Patienten, auch zuhause eine professionelle Zahnreinigung, Zahnpflege und Vorbeugung durchzuführen.
Ihren Vorrat an SOLO-Stix können Sie noch bis zum 25.3. oder wieder ab 21.4. in unserer Praxis ergänzen.
Der Vortrag zur SOLO-Prophylaxe im März fällt unter den gegebenen Umständen aus. Für den nächsten Termin Ende April erhalten Sie rechtzeitig auf unserer Website die Information. Melden Sie sich bitte bei Interesse trotzdem an.
Wie geht es nach Ostern in unserer Zahnarztpraxis weiter?
Wir sind dann wieder für unsere Patienten da und lassen sie nicht im Stich!
Ähnlich wie beim Notdienst sehen wir als Voraussetzung für einen Besuch in unserer Praxis, dass Sie keine grippeähnlichen Krankheitssymptome haben. Vor allem keinen Husten, kein Fieber, keine Atemnot. Auch sollten Sie keinen Kontakt zu positiv auf das Coronavirus getesteten Menschen gehabt haben. Sofern das dann überhaupt noch möglich ist, sollten Sie innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Besuch unserer Praxis auch nicht aus einem aktuellen Krisengebiet außerhalb Deutschlands gekommen sein. In all diesen Fällen kontaktieren Sie uns bitte zunächst telefonisch.
Alte und vorerkrankte Menschen gehören bei der Corona-Pandemie zu den besonders gefährdeten Risikogruppen. Diese Patienten sollten nur dann in unsere Praxis kommen, wenn akute Probleme im Sinne von Schmerzen und Schwellungen auftreten. Zu Ihrem eigenen Schutz werden wir alle Behandlungen, die nicht zwingend notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt terminieren.
In der Praxis halten sich meine Mitarbeiterinnen und ich an das „Social Distancing“, Wir geben Ihnen nicht die Hand, halten außerhalb der Behandlung Abstand und während der Behandlung so gut es geht.
Wir stellen Ihnen an der Anmeldung Desinfektionsmittel bereit und bitten Sie, dieses direkt nach Ihrem Eintreffen zu benutzen.
Während der Behandlung tun wir alles für Sie und für uns selbst, um das Risiko einer Ansteckung zu vermeiden. Wir verwenden Mundschutz, Gesichtsschutz, Schutzbrillen, Handschuhe und ggf. Schutzanzüge. Alle Oberflächen, die in der Umgebung der Behandlung liegen, werden nach jedem Patienten gründlich desinfiziert und das Behandlungszimmer gelüftet.
Als Terminpraxis können wir sicherstellen, dass sich im Wartezimmer immer nur sehr wenige Personen aufhalten, meistens warten Sie dort allein. Auf jeden Fall kann der Abstand von 2m zu einer anderen Person immer eingehalten werden.
Wir wünschen Ihnen und uns, dass wir die Corona-Pandemie unbeschadet und gesund überstehen.
Ihre Zahnarztpraxis Dr. Wunderlich
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