2021: Die elektronische Patientenakte wird eingeführt Vorweg ein paar wichtige Fragen an Sie, verehrte Leserschaft: Legen Sie grundsätzlich Wert auf den Schutz ihrer persönlichen Daten? Glauben Sie, dass ihre Patientendaten Ihnen gehören und nur Ihnen? Finden Sie, dass die ärztliche Schweigepflicht erhalten bleiben muss? Dass man sie schützen und keinesfalls abschaffen sollte? Wenn ich hier auch nur ein leises Ja höre, dann ist mein heutiger Artikel Pflichtlektüre….
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Während Datenschutz generell und vor allem im Internet nach wie vor ein großes Thema ist, wird es nun innerhalb der Ärzte- und Zahnärzteschaft schon seit einiger Zeit heftig diskutiert. Nicht nur weil der Umgang mit Patientendaten per se ein sensibles Thema ist, sondern auch vor dem Hintergrund der Zwangsverpflichtung zur Teilnahme an der Digitalisierung im Gesundheitswesen per Gesetz. Die Zahnarztpraxis Dr. Wunderlich hat sich bisher nicht entschieden, am Digitalisierungsprozess der Zahnarztpraxen teilzunehmen. Warum?….lesen Sie hier:
Ist digitale Versorgung patientenfreundlich? Unser Gesundminister meint ja. Und so wird das DVG, das Digitale-Versorgungsgesetz im Januar 2020 in Kraft treten, denn der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Was bedeutet dieses „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ jetzt aber für Patienten genau? Wir bringen etwas Licht ins Dunkel.
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